Ein Stoff – viele Namen: Wie uns die Volldeklaration hilft

Kosmetik könnte so einfach sein! Wäre da nicht die Chemie … Zwar wollen wir Verbraucher Transparenz, wenn wir sie aber haben, fühlen wir uns bedroht. Von Kosmetikinhaltsstoffen. Das muss nicht sein. Eine Lesehilfe.

Die Volldeklaration der Inhaltsstoffe auf jeder Kosmetikverpackung folgt in Europa seit 1997 einheitlichen Regeln. Diese durchzusetzen war übrigens nicht so einfach, denn viele Hersteller befürchteten, dass ihre Produkte einfach kopiert würden. Diese Besorgnisse bewahrheiteten sich nicht. Wir Verbraucher können uns heute also einfach informieren darüber, welche Inhaltsstoffe in ihrem Produkt enthalten sind – und es vermeiden, falls wir auf Komponenten daraus allergisch reagieren. Allerdings, das ist die Kehrseite der Medaille, gibt es die sogenannten LOHAS (Lifestyle of Heatlth and Sustainability), Verwender, die auch Produkte meiden wollen, die andere „kritische“ Inhaltsstoffe enthalten und dabei – aus meiner Sicht – über das Ziel hinausschießen. Dazu aber später mehr.

International Nomenclature of Cosmetic Ingredients (INCI)

Hier beschreibe ich zunächst, welche internationalen Standards es gibt, um chemische Stoffe zu beschreiben. Danach, was die INCI ist und wie sie sich von anderen Nomenklaturen unterscheidet. Die Volldeklaration von kosmetischen Mitteln folgt der sogenannten INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients), die eine Weiterentwicklung der CTFA- Nomenklatur ist (Chemistry, Toiletry and Fragrance Association, heute Personal Care Products Council). Sie wurde an europäische Gepflogenheiten angepasst, allerdings folgen Pflanzennamen der Linnéschen Nomenklatur (Latein), weswegen sie meistens auch noch mal auf Englisch aufgeführt werden. Trivialnamen werden in der Deklaration von Kosmetikinhaltsstoffen meist beibehalten, so wird z.B. Stearinsäure als Stearic Acid (englischer Name) deklariert.

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Abb. 1: Aussehen einer typischen Volldeklaration

Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe orientiert sich nach ihrer Konzentration im Produkt, allerdings ohne Mengenangabe. Bei Inhaltsstoffen unter 1% allerdings, darf die Reihenfolge beliebig gewählt werden. Die meisten Hersteller sortieren die Rohstoffe, die unter 1% enthalten sind, jedoch alphabetisch. Am Ende stehen in der Regel die Parfüminhaltsstoffe und die Farbstoffe. Bei Make-up Produkten ist zusätzlich eine „may contain“ Liste erlaubt, da sich sonst die vielen Farbvarianten, die es zu einem Produkt geben kann, nicht vernünftig darstellen lassen.

Die unterschiedlichen Nomenklaturen

Im US-amerikanischen Raum wird eine an den Vorgaben der CTFA orientierte Nomenklatur verwendet, die sich in Einzelheiten von der europäischen unterscheidet (z. B. AQUA =  Water). Wesentliche Unterschiede gibt es in der Deklaration von Farbstoffen. Die Tendenz geht jedoch in Richtung von weltweit einheitlichen INCI-Bezeichnungen. Neue INCI-Bezeichnungen werden auf den Internetseiten der Personal Care Products Council kostenpflichtig registriert.
IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry) Nomenklatur: ist die chemische Nomenklatur, die organische Stoffe nach klar definierten Regeln beschreibt. Ein Chemiker kann dann anhand dieser Beschreibung die Struktur des Moleküls zeichnen. Damit lassen sich eindeutig auch Struktur- und Stereoisomer unterscheiden. Für uns Verbraucher ist das wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen, denn im täglichen Leben brauchen wir diesen Detaillierungsgrad nicht.

Bestes Beispiel sind die Parabene, eine Klasse von verschiedenen Alkyl-para-Hydroxybenzoesäureestern. Sie werden kurz Parabene genannt. Ihre allgemeine Formel sieht folgendermaßen aus:
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Abb. 2: Allgemeine Formel der Parabene A, R ist ein Alkyl-Rest, Formel Ethylparabene B

Parabene sind sowohl in der Kosmetik als auch in Lebensmitteln zugelassene Konservierungsmittel. In Lebensmitteln können sie auch als Natriumsalze eingesetzt und unter den E-Nummern E 214,E 215, E 216 und E 217 deklariert werden. In Kosmetika sind prinzipiell Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Butylparabene zugelassen. Anhand des Ethylparabenes möchte ich die verschiedenen Nomenklaturen illustrieren.

Ethylparabene (INCI, Abb.2 B) hat weitere Namen:

  • Ethyl-4-hydroxybenzoat (IUPAC)
  • 4-Hydroxybenzoesäureethylester
  • Ethyl-p-hydroxybenzoat
  • Ethyl-para-hydroxybenzoat
  • Ethylparaben
  • PHB-Ethylester

Kritische Inhaltsstoffe

Um eine kosmetische Formulierung herstellen zu können, die auch über einen bestimmten Zeitraum verwendbar bleibt, werden unter Umständen viele Stoffe eingesetzt. Welche der kosmetischen Inhaltsstoffe man nun kritisch bewertet, hängt vom jeweiligen Standpunkt ab, z.B.:

  • Gesetzgeber
  • Öko-Gruppierungen
  • Smartphone Apps
  • Persönliche Einstellung

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, seine Bürger vor Schaden zu bewahren und hat deswegen Regeln aufgestellt, nach denen Kosmetika hergestellt und in Vertrieb gebracht werden dürfen. Die wichtigste ist sicherlich die Kosmetikrichtlinie (siehe Links). Weiterhin gibt es Regeln zur Herstellung und Dokumentation der Produkte, Regeln, wie die Verpackung auszusehen hat, Vorschriften, wie Wirksamkeit und Verträglichkeit zu testen sind und, und, und….  Insgesamt sind diese nicht so streng wie für Arzneimittel, aber auch schon recht umfangreich. Und der Slogan: Erlaubt ist, was nicht verboten ist, gilt schon lange nicht mehr.
Wer es genau wissen möchte, kann sich beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, kurz BfR informieren:  http://www.bfr.bund.de/de/gesundheitliche_bewertung_von_kosmetischen_mitteln-242.html

Öko-Verbände, Verbraucherschützer und Zertifizierer für Umweltsiegel betrachten Kosmetika aus anderen Perspektiven. Zusammenfassend sind ihnen Dinge wichtig wie Öko-Bilanzen, Bioabbaubarkeit, Vermeidung tierischer Rohstoffe, Klimawandel, fair-trade, die „Unbedenklichkeit“ von Rohstoffen nach den vorherigen Parametern, usw. Ob aber alle diese Einschränkungen für Kosmetika wirklich sinnvoll sind, lässt sich lange und kontrovers diskutieren.

Die Apps: tragen vor allem denen Rechnung, die sich schnell informieren und nicht tief in die Materie eindringen wollen. Wichtige Vertreter sind „Code Check“, „ToxFox“ oder „ThinkDirty“. Sie zeichnen sich vor allem durch ihre schnelle Reaktion auf Rohstoffe aus, die aktuell kontrovers diskutiert werden.

Die persönliche Einstellung ist ebenfalls relevant: „Weil ich es mir Wert bin“ kann man auch ganz anders interpretieren. Hier stehen heutzutage neben Allergien das eigene Werteverständnis im Vordergrund. Viele Verwender wollen ausschließlich pflanzenbasierte Rohstoffe in ihren Kosmetika anwenden oder Produkte, die keinen CO2-Fußabdruck hinterlassen. Während man potentiell allergene Stoffe gut mit der INCI identifizieren kann, muss man sich bei den anderen „Werten“ auf die Informationen des Herstellers oder von Verbänden verlassen. Weiterhin werden viele Verbraucher verunsichert durch – aus meiner Sicht – übertrieben reißerischen Berichterstattungen (um nicht zu sagen Warnungen) zu vermeintlich super gefährlichen Kosmetikinhaltsstoffen.

Regulierte Inhaltsstoffe

Von den kosmetischen Inhaltsstoffen sind einige besonders interessant, weil sie eine Wirkung haben. Das sind die

  • Lichtschutzfilter
  • Farbstoffe
  • Konservierungsstoffe

Diese müssen auch, bevor sie eingesetzt werden können, erhebliche toxikologische Hürden überwinden, denn sie sollen ja schützen und nicht schaden. Weiterhin werden sie, besonders Lichtschutzfilter und Koservierungsstoffe, permanent überwacht. Gibt es  Hinweise auf unerwünschte Nebenwirkungen, wird denen nachgegangen.
Farbstoffe werden im Wesentlichen bei Haarfarben (echte Chemie) und zum (Ein-)Färben von Reinigungsprodukten eingesetzt. Bei Make-up Produkten sind sie ein essentieller Bestandteil der Formulierung, ohne die die Wirkung „Färben“ nicht zu Stande käme. Farbstoffe und Pigmente werden mit dem so genannten Color Index beschrieben, das ist eine fünfstellige Nummer, die in der Kosmetikverordnung auch mit der chemischen Bezeichnung aufgeführt wird (Anhang IV Kosmetikverordnung).

Wirkstoffe

Natürlich werden für die meisten Kosmetika Wirkungen ausgelobt, für die auch Wirkstoffe enthalten sein müssen. Wirkstoffe werden in Kosmetika, anders als bei Arzneimitteln, in der Regel nicht mit Prozentangaben angegeben. Es steht meistens „mit Wirkstoff“ auf der Verpackung. Anders ist es bei kosmetischen Mitteln, die in der Apotheke angeboten werden. Hier finden sich häufig Angaben über die Wirkstoffkonzentration, z.B. mit 5% Harnstoff. Ebenfalls gibt es bei dem Wirksamkeitsnachweis von Kosmetika keine Placebo kontrollierte Studien, sondern Vergleiche gegen unbehandelt. Große Hersteller lassen bei ihren Untersuchungen in der Regel aber einen wirksamen Vergleich mitlaufen, damit lassen sich die Güte der Studien intern besser bewerten.
Für uns Verwenderinnen gilt, die meisten Wirkstoffe werden auf der Packungsvorderseite ausgelobt, denn es macht keinen Sinn, teure Wirkstoffe in der Volldeklaration zu verstecken.

Duft, Parfüm, Fragrance

Eines der wichtigsten Entscheidungskriterien zum Kauf eines Kosmetikproduktes ist sein Duft. Das wissen natürlich die Hersteller – und die Verwender auch. Schaut man sich Testberichte im Netz an, so wird der Duft eines Produktes gleich am Anfang beschrieben. Damit ein kosmetisches Produkte gut riecht, setzt man ihm in der Regel ein Parfüm zu.  Deklariert wird es als „fragrance“ oder „parfum“. Es hat viele Aufgaben:

  • Das Überdecken eines möglicherweise störenden Eigengeruchs von Rohstoffen in dem Produkt
  • Das Erzielen eines Kategorie spezifischen Dufterlebnisses für den Verwender
  • Die Wiedererkennung einer bestimmten Marke
  • Das Bedienen vom Verbraucher gewünschten Trenddüften

In der Regel ist dieses „Parfüm“ eine Mischung vieler verschiedener Duft- aber auch Hilfsstoffe. Diese alle zu deklarieren, sprengt den Platz auf der Verpackung. Der Gesetzgeber hat es aber zwingend gemacht für 26 Duftkomponenten. Diese müssen separat mit ihrem chemischen Namen aufgeführt werden (siehe Linkliste).
Wenn man aber auf Parfüminhaltsstoffe allergisch reagiert, sollte man beim Hersteller nachfragen, ob bestimmte Komponenten in dem Parfüm des fraglichen Produktes enthalten sind. Hersteller und Kontaktadresse stehen hinten auf der Packung.

INCI verwirrend oder hilfreich?

Natürlich gibt es Verwenderinnen, die alleine bei dem Gedanken an Chemie die Krise kriegen und deswegen auch nur Schlechtes vermuten. Zugegeben, wenn man mit dieser Einstellung die kosmetische Volldeklaration liest, kann man schon auf den Gedanken kommen, das sei alles ein fieser Chemiecocktail. Deswegen ist es vielleicht nicht nur hilfreich, sondern auch sinnvoll, sich vor Augen zu führen, dass viele (natürliche) Stoffe mehrere Namen haben (also auch einen chemischen) und die einheitliche Deklaration der Inhaltsstoffe eigentlich etwas sehr nützliches ist.
Wer also nicht so tief in die Materie einsteigen möchte, sollte folgendes beachten:

  • Länge der Volldeklaration (viel hilft nicht unbedingt auch immer viel)
  • Farbstoffe in einem Reinigungsprodukt (Shampoo, Duschgel, usw.) sind nicht sinnvoll
  • Enthaltene Wirkstoffe sollten möglichst weit vorne in der INCI auftauchen
  • Lichtschutzfilter in einer Nachtcreme sind nicht sinnvoll
  • Sonnenschutzprodukte sollten idealerweise unparfümiert sein

LOHAS schauen dann weiterhin noch nach

  • Mineralölen oder Paraffinen (Mineral Oil, Paraffin Oil, Petrolatum, Ceresin usw)
  • Silikonölen (Dimethicone, Cyclomethicone, usw)
  • Ethoxilierten Emulgatoren (z.B. PEG-40 Hydrogenated Castor Oil)
  • Komplexbildner( z.B. EDTA)
  • Neutralisationsmittel (z.B. Triethanolamin)
  • Konservierungsmittel (Vermeidung von Parabenen, halogenorganischen Konservierungsmitteln und Formaldehydabspaltern)
  • Lichtschutzfilter (Verwendung ausschließlich anorganischer, nanoskaliger Pigmente Titandioxid und Zinkoxid)

Wie schädlich sind Kosmetika wirklich?

Während der Gesetzgeber und die Kosmetikhersteller ein Risiko für die Gesundheit des Menschen, der diese Produkte benutzt, ausschließen, sieht es mit den möglichen Schäden für die Umwelt häufig anders aus.

Dieses sind nur einige Beispiele von uns Menschen verursachten Schäden, die nicht alleine durch die Verwendung von Kosmetika , sondern weit überwiegend durch unser Konsumverhalten insgesamt, hervorgerufen sind.
Wenn ich hier wirklich etwas ändern will, dann geschieht das nicht durch die hysterische Vermeidung von beispielsweise Parabenen, sondern nur durch den Bewusstseinswandel, dass ich, wenn ich z.B. ausschließlich Kosmetika auf Pflanzenbasis haben möchte, mir im Klaren darüber sein sollte, dass ich gerade damit den Palmölplantagen den Boden bereite.  Rohstoffe tierischer Herkunft sind also nicht in jedem Fall schlecht.

Kurz, eine entspanntere Diskussion darüber, wie man sein eigenes Verhalten tatsächlich weniger umweltschädlich gestalten kann, fände ich sinnvoller statt einer Diskussion allein um Kosmetikinhaltsstoffe.

Links

Personal Care Products Council:
https://eservices.personalcarecouncil.org/bbk/sci/incinomenclatureconventions.pdf
Informationen zur Volldeklaration vom IKW:
http://www.ikw.org/fileadmin/content/downloads/Sch%C3%B6nheitspflege/2013_Kos_Inh_Funk.pdf
IUPAC Nomenklatur:
https://iupac.org/what-we-do/nomenclature/
http://www-organik.praktika.chemie.uni-wuerzburg.de//uebung-op1/nomenklatur-regeln-ws08.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nomenklatur_%28Chemie%29
Kosmetikverordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32009R1223
Übersicht der als allergen klassifizierten Parfüminhaltsstoffe:
https://www.pinkmelon.de/lexikon/beauty-lexikon/parfuminhaltsstoffe.html
Online INCI Lexika:
http://www.haut.de/service/inci/register
https://www.pinkmelon.de/lexikon/inci-lexikon

Bildnachweis

Alle Bilder eigene Werke, Nutzung unter der Creative Commons  Lizenz CC BY-SA 3.0

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